Ackerschlagkartei: Pflichten, Inhalte, digital oder Papier
Was eine Ackerschlagkartei ist, welche Aufzeichnungen Pflanzenschutz und Düngeverordnung verlangen und wann sich die digitale Schlagkartei lohnt – mit Quellen.
Von PhytAI-Redaktion (PhytAI aus Eckernförde)Stand: 6 Min. Lesezeit
Rechtliche Angaben beziehen sich auf Betriebe in Deutschland; einige Länder haben eigene Regeln. Maßgeblich sind die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes Ihres Landes.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Gesetz schreibt das Wort „Schlagkartei“ vor. Vorgeschrieben sind bestimmte Aufzeichnungen, vor allem zum Pflanzenschutz und zur Düngung. Die Schlagkartei ist der Ort, an dem man sie geordnet führt.
- Pflanzenschutz: Jede Anwendung ist aufzuzeichnen; seit 1. Januar 2026 mit erweiterten Angaben, ab 1. Januar 2027 elektronisch und maschinenlesbar. Aufbewahrung mindestens drei Jahre.
- Düngung: Düngebedarfsermittlung vor der Düngung, jede Maßnahme spätestens 14 Tage danach aufzeichnen, Zusammenstellung nach Anlage 5 bis 31. März des Folgejahres. Aufbewahrung sieben Jahre.
- Papier oder digital: Die Pflicht zur elektronischen Form ab 2027 gilt für die Pflanzenschutz-Aufzeichnung; dort reicht dann weder Papier noch ein PDF allein.
- Kosten: Es gibt kostenlose Wege und Programme ab rund 60 € im Jahr. Was zu Ihrem Betrieb passt, hängt von Fläche, Kulturen und der Zahl der Menschen ab, die dokumentieren.
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Die Ackerschlagkartei ist das Gedächtnis des Betriebs: Für jeden Schlag steht darin, was angebaut wurde, was gedüngt und gespritzt wurde und was geerntet wurde. Früher war das ein Ordner mit Karteikarten, heute ist es meist eine Software auf dem Rechner oder dem Handy. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Schlagkartei leisten muss, welche Aufzeichnungen das Recht tatsächlich verlangt und wann sich der Schritt vom Papier zur digitalen Schlagkartei lohnt. Von hier aus führen Links zu den ausführlichen Ratgebern zu Kosten, Vergleich, Wechsel und Pflanzenschutz.
Stand 19. Oktober 2026. Rechtliche Angaben beziehen sich auf Betriebe in Deutschland. Länder können zusätzliche Vorgaben machen; maßgeblich sind die Auskünfte der zuständigen Stellen.
Was eine Ackerschlagkartei ist
Eine Ackerschlagkartei hält für jeden Schlag und jedes Erntejahr fest, was dort passiert ist. Typische Inhalte sind:
- Stammdaten des Schlags: Name, Größe, Lage, Flächenkennung (FLIK) und Grenzen
- Anbau: Kultur und Sorte, Aussaat, Vorfrucht und Zwischenfrucht
- Maßnahmen: Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz mit Mittel, Menge und Datum
- Ernte: Datum, Menge und Ertrag je Hektar
- Auswertungen: Nährstoffvergleich, Mittelverbrauch, Deckungsbeitrag
Im Alltag spricht man davon, eine Maßnahme zu buchen: Nach dem Spritzen oder Düngen wird festgehalten, auf welchem Schlag mit welchem Mittel in welcher Menge gearbeitet wurde. Eine gute Schlagkartei macht genau das schnell, auch für mehrere Schläge auf einmal, und fragt dabei die Angaben ab, die das Recht verlangt.
Welche Aufzeichnungen Pflicht sind
Pflanzenschutz
Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verpflichtet berufliche Anwender, über die verwendeten Pflanzenschutzmittel Buch zu führen und die Aufzeichnungen mindestens drei Jahre aufzubewahren. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 hat den Inhalt erweitert: Seit dem 1. Januar 2026 gehören unter anderem die Zulassungsnummer, der EPPO-Code der Kultur, bei zulassungsrelevanten Angaben das BBCH-Stadium und eine Georeferenz der Fläche dazu. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Aufzeichnung elektronisch in einem maschinenlesbaren Format zu führen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Pflanzenschutz-Dokumentation und im Artikel Pflichtangaben der Pflanzenschutz-Aufzeichnung.
Düngung
Die Düngeverordnung verlangt in § 10 mehrere Aufzeichnungen:
| Was | Wann | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat | vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen | sieben Jahre |
| jede Düngungsmaßnahme mit Nährstoffmengen | spätestens 14 Tage nach der Maßnahme | sieben Jahre |
| betriebliche Zusammenstellung nach Anlage 5 | bis 31. März des Folgejahres | sieben Jahre |
Wie die Düngebedarfsermittlung aufgebaut ist, erklärt der Artikel Düngebedarfsermittlung nach DüV.
Weitere Nachweise
Je nach Betrieb kommen weitere Unterlagen hinzu: Lieferscheine für Wirtschaftsdünger, Prüfberichte der Pflanzenschutzgeräte, Sachkundenachweise, Nachweise für GLÖZ-Standards, für QS-GAP oder für die Öko-Kontrolle. Eine Übersicht gibt die Checkliste für die Betriebskontrolle, die Fristen stehen im Artikel Aufbewahrungsfristen im Betrieb.
Papier, Tabelle oder digitale Schlagkartei
| Weg | Kosten | Passt für | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Papier und Vordrucke | kostenlos | wenige Schläge, eine Person | für den Pflanzenschutz ab 2027 nur noch als Notiz, die binnen 30 Tagen elektronisch erfasst werden muss; Auswertungen von Hand |
| Tabelle (Excel, als CSV gespeichert) | kostenlos | kleine Betriebe mit Tabellenerfahrung | keine Prüfung der Angaben; Fehler in Codes und Spalten fallen erst bei der Kontrolle auf |
| kostenlose Werkzeuge der Länder und des Bundes | kostenlos | Pflanzenschutz in kleineren Betrieben | nur Pflanzenschutz, keine Düngung und keine Flächenverwaltung |
| digitale Schlagkartei | Jahresgebühr | mehrere Schläge, Kulturen oder Personen | Kosten und Einarbeitung; Daten liegen beim Anbieter |
Welche kostenlosen Wege es gibt und wann sie reichen, steht im Ratgeber Ackerschlagkartei kostenlos.
Wann sich eine digitale Schlagkartei lohnt
Eine Software ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn einer der folgenden Punkte auf Ihren Betrieb zutrifft:
- Mehrere Personen dokumentieren. Mitarbeitende, Familienmitglieder oder Lohnunternehmer buchen, und alle sollen denselben Stand sehen.
- Viele Maßnahmen im Jahr. Wer dieselbe Spritzung auf zehn Schlägen buchen muss, spart mit einer Sammelbuchung Zeit.
- Pflanzenschutz ab 2027. Die elektronische Pflicht lässt sich mit einer Tabelle erfüllen, aber eine Schlagkartei prüft die Pflichtangaben und das Mittel gleich beim Buchen.
- Düngung nach DüV. Düngebedarf, Aufzeichnung und Anlage 5 greifen ineinander; eine Schlagkartei rechnet die Werte aus den Buchungen zusammen.
- Kontrollen und Zertifizierung. Unterlagen lassen sich je Schlag und Erntejahr schnell ausdrucken oder exportieren.
Umgekehrt gilt: Ein Betrieb mit wenigen Schlägen, einer Person und seltenem Pflanzenschutz kommt mit den kostenlosen Werkzeugen oft gut zurecht.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Pflichtangaben vollständig: Zulassungsnummer, EPPO-Code, BBCH-Stadium, Georeferenz; Düngebedarfsermittlung nach den Regeln Ihres Landes
- Offene Formate: Schlaggrenzen aus Shape, GeoJSON oder ISOXML übernehmen; Aufzeichnungen als CSV oder JSON exportieren
- Bedienung am Feldrand: Buchen auf dem Handy, große Schaltflächen, verständliche Begriffe
- Kosten mit allen Modulen: Preis für Ihre Fläche, zusätzliche Nutzer, Geräte und Module
- Ausstieg: Lassen sich alle Daten jederzeit vollständig exportieren?
Den Überblick über Anbieter, Preise und Funktionen gibt der Ackerschlagkartei-Vergleich. Wer heute 365FarmNet nutzt, findet im Ratgeber 365FarmNet-Alternative die nächsten Schritte bis zur Abschaltung am 30. November 2026.
Was PhytAI ist und was nicht
PhytAI ist eine Ackerschlagkartei mit Pflanzenschutz- und Düngeaufzeichnung für Ackerbau, Gemüse, Obst, Baumschulen und Unterglas. Beim Buchen einer Pflanzenschutzmaßnahme prüft PhytAI die Pflichtangaben und gleicht das Mittel mit dem Zulassungsregister des BVL ab; die Düngebedarfsermittlung folgt der DüV. Beliebig viele Personen arbeiten zum selben Preis mit.
Was PhytAI nicht bietet: Maschinendaten und Telemetrie, Ertragskarten und Applikationskarten. Schlaggrenzen werden aus ISOXML importiert, aber nicht als ISOXML an Terminals exportiert. Eine Android-App aus dem Play Store und eine iOS-App gibt es derzeit nicht; PhytAI läuft im Browser auf Handy, Tablet und Rechner.
PhytAI kostet 59 € (bis 50 ha), 179 € (bis 250 ha) oder 419 € (bis 1.000 ha) pro Betrieb und Jahr inklusive Umsatzsteuer, mit allen Funktionen. Die ersten 30 Tage sind kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Fragen beantworten wir über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Ist eine Ackerschlagkartei Pflicht? Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Pflicht sind die Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz und zur Düngung; eine Schlagkartei ist der übliche Weg, sie vollständig und geordnet zu führen.
Darf ich die Schlagkartei weiter auf Papier führen? Für den Pflanzenschutz sind handschriftliche Aufzeichnungen nur bis 31. Dezember 2026 zulässig; ab 2027 muss die Aufzeichnung elektronisch und maschinenlesbar vorliegen. Für die Düngung nennt § 10 DüV Inhalte und Fristen; ob Ihr Land eine bestimmte Form oder Meldung verlangt, sagt die zuständige Düngebehörde.
Was ist der Unterschied zwischen Schlagkartei und Ackerschlagkartei? Im Sprachgebrauch meinen beide dasselbe. „Ackerschlagkartei“ betont den Ackerbau; im Gemüse- und Obstbau spricht man oft nur von Schlagkartei oder Kulturdokumentation.
Wie lange muss ich die Aufzeichnungen aufbewahren? Pflanzenschutz mindestens drei Jahre, Düngung sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres. Das gilt auch nach einem Wechsel der Software.
Quellen
- EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203, abgerufen am 13.09.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 10 Düngeverordnung, abgerufen am 17.09.2026
- Düngebehörde Niedersachsen: Dokumentation der Düngungsmaßnahmen gemäß § 10 Absatz 2 DüV, abgerufen am 13.09.2026
- Pflanzenschutzdienst Niedersachsen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen: Neue Vorgaben ab 2026, 15.01.2026, abgerufen am 13.09.2026
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen, abgerufen am 15.09.2026
Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum nach den genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetze, Zulassungen, Bescheide und Auskünfte der zuständigen Behörden.