Pflanzenschutz-Aufzeichnung: Pflichtangaben von EPPO bis Georeferenz
Welche Angaben eine Pflanzenschutz-Aufzeichnung seit 2026 enthalten muss – EPPO-Code, BBCH-Stadium, Georeferenz und mehr, mit Beispielen aus Acker- und Gartenbau.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht sind Anwender, Art der Verwendung, Datum, Mittel mit Zulassungsnummer, Aufwandmenge, Fläche mit Georeferenz und Größe sowie Kultur mit EPPO-Code.
- BBCH-Stadium und Uhrzeit sind Pflicht, wenn die Zulassung sie verlangt, etwa bei zeitlichen Auflagen.
- Jede behandelte Kultur ist ein eigener Eintrag; bei gestaffelten Pflanzungen jeder Pflanztermin.
- Die Indikation, also der Schaderreger, ist nach den Merkblättern der Länder keine Pflicht, aber empfehlenswert.
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Seit dem 1. Januar 2026 verlangt die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 mehr Angaben in der Pflanzenschutz-Aufzeichnung als früher. Ab 2027 kommt die elektronische Form dazu (siehe Elektronische Pflanzenschutz-Aufzeichnung ab 2027). Dieser Artikel geht die Pflichtangaben einzeln durch und zeigt an Beispielen, wie sie im Alltag aussehen.
Die Pflichtangaben im Überblick
| Angabe | Pflicht | Beispiel |
|---|---|---|
| Name der anwendenden Person | ja | Jana Petersen |
| Art der Verwendung | ja | Freiland, Gewächshaus, Lager, Saat- oder Pflanzgutbehandlung |
| Datum | ja | 12.05.2026 |
| Uhrzeit des Beginns | wenn die Anwendung zeitlich eingeschränkt ist | 19:30 Uhr bei einer Bienenschutzauflage |
| Mittel und Zulassungsnummer | ja | Handelsname und die Nummer aus dem BVL-Verzeichnis |
| Aufwandmenge | ja, tatsächlich ausgebracht | 1,2 l auf 1,5 ha |
| Fläche: Bezeichnung, Georeferenz, Größe | ja | „Am Mühlenweg“, FLIK, 1,5 ha behandelt |
| Kultur mit EPPO-Code | ja | Winterweizen, TRZAW |
| BBCH-Stadium | wenn die Zulassung es verlangt | BBCH 32 |
| Behandeltes Saat- oder Pflanzgut und Charge | bei Saatgutbehandlung | Pflanzkartoffeln, Charge 24-117 |
| Indikation / Schaderreger | nicht Pflicht, empfohlen | Septoria-Blattdürre |
Die Angaben folgen den Hinweisen der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen und des Pflanzenschutzdienstes Niedersachsen.
Anwender und Art der Verwendung
Aufzuzeichnen ist der Name der Person, die das Mittel ausgebracht hat, nicht nur der Betrieb. Bei Lohnunternehmen steht dort die Person, die die Maßnahme durchgeführt hat. Die Art der Verwendung unterscheidet Freiland, geschlossene Räume wie Gewächshäuser, die Anwendung im Lager und die Behandlung von Saat- oder Pflanzgut.
Mittel, Zulassungsnummer und Aufwandmenge
Das Mittel wird mit Handelsnamen und Zulassungsnummer aufgezeichnet. Die Nummer steht im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BVL und auf der Packung. Bei Tankmischungen gehört jedes Mittel mit eigener Nummer und Menge in die Aufzeichnung.
Die Aufwandmenge ist die tatsächlich ausgebrachte Menge, nicht die zugelassene Höchstmenge. Praktisch ist, die Gesamtmenge mit der behandelten Fläche aufzuschreiben und die Menge je Hektar daraus zu berechnen, um sie mit der Zulassung abzugleichen.
Fläche und Georeferenz
Die Fläche braucht eine Bezeichnung, eine Georeferenz und die behandelte Größe.
- Ackerbau und Grünland: Betriebe mit GAP-Antrag nutzen die InVeKoS-Kennung, also in den meisten Ländern die FLIK.
- Gartenbau und Unterglas: Interne Bezeichnungen wie „Haus 1“ oder „Quartier 2“ bleiben laut Landwirtschaftskammer NRW zulässig. Jede Fläche braucht zusätzlich einen GPS-Punkt, möglichst mittig. Kleinteiliger als bisher muss niemand dokumentieren.
- Behandelte Größe: Wurde nur ein Teil des Schlags behandelt, zählt dieser Teil.
Kultur mit EPPO-Code
Der EPPO-Code ist ein international einheitlicher Code für Pflanzen und Schadorganismen, zum Beispiel TRZAW für Winterweizen oder SOLTU für Kartoffel. Wählen Sie den Code so, wie das Mittel zugelassen ist. Ist ein Mittel etwa für eine Kulturgruppe wie Zierpflanzen zugelassen, passt der Gruppencode. Wurde nur eine Einzelkultur behandelt, ist deren Code sinnvoll.
Jede behandelte Kultur ist ein eigener Eintrag. Wer in einer Überfahrt drei Sätze Kopfsalat behandelt, legt drei Aufzeichnungen an – bei gestaffelten Pflanzungen je Pflanztermin eine.
BBCH-Stadium und Uhrzeit
Das BBCH-Stadium beschreibt die Entwicklung der Kultur, etwa BBCH 32 für das 2-Knoten-Stadium bei Getreide. Pflicht ist es, wenn die Zulassung Anwendungen an ein Stadium bindet. Wer es immer mitschreibt, ist auf der sicheren Seite und hat eine bessere Grundlage für die eigene Auswertung.
Die Uhrzeit ist Pflicht, wenn die Anwendung zeitlich eingeschränkt ist. Ein typischer Fall sind Bienenschutzauflagen, die eine Anwendung nur nach dem täglichen Bienenflug erlauben.
Saatgut- und Pflanzgutbehandlung
Bei der Behandlung von Saat- oder Pflanzgut treten an die Stelle der Fläche das behandelte Material, seine Menge und die Chargennummer. So lässt sich später nachvollziehen, welche Partie behandelt wurde.
Beispiel aus dem Gemüsebau
Ein Gemüsebaubetrieb behandelt am Abend drei Sätze Kopfsalat in zwei Folientunneln mit einer Tankmischung aus zwei Mitteln. Für die Aufzeichnung entstehen daraus sechs Einträge: je Satz und je Mittel einer. Jeder Eintrag nennt die anwendende Person, die Art der Verwendung, Datum und Uhrzeit, das Mittel mit Zulassungsnummer und der tatsächlich ausgebrachten Menge, den Tunnel mit GPS-Punkt und behandelter Fläche sowie die Kultur mit EPPO-Code. Das klingt aufwendig, lässt sich in einer Schlagkartei aber aus einer einzigen Erfassung erzeugen, wenn die Software Sätze und Mittel getrennt speichert.
Typische Fehler
- Menge je Hektar statt tatsächlich ausgebrachter Gesamtmenge aufgeschrieben, ohne behandelte Fläche
- Sammeleintrag für mehrere Kulturen oder Sätze
- Fehlende Zulassungsnummer, nur Handelsname
- Fläche ohne FLIK oder GPS-Punkt
- Uhrzeit fehlt trotz zeitlicher Auflage
Pflichtangaben in PhytAI
PhytAI führt die Pflichtangaben als Felder und zeigt eine Liste fehlender Angaben, bevor eine Aufzeichnung abgeschlossen wird. Mittel werden mit Zulassungsnummer aus dem BVL-Register gewählt, die Menge je Hektar wird zum Abgleich angezeigt, EPPO-Code und Fläche kommen aus Kulturzyklus und Stammdaten, der GPS-Punkt per Knopf am Handy. Eine Überfahrt über mehrere Sätze erzeugt je Kultur eine eigene Aufzeichnung; Tankmischungen speichern jedes Mittel einzeln mit gemeinsamer Kennung.
Häufige Fragen
Wo finde ich EPPO-Codes? In der EPPO Global Database und bei den Angaben zur Zulassung im BVL-Verzeichnis. Viele Schlagkarteien schlagen Codes vor.
Muss ich den Schaderreger angeben? Nach den Merkblättern der Länder nicht, es wird aber empfohlen. Für die eigene Auswertung und Resistenzstrategien ist die Angabe wertvoll.
Wie genau muss der GPS-Punkt sein? Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt einen Punkt möglichst in der Mitte der Fläche.
Quellen
- Landwirtschaftskammer NRW: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen (Baumschule), abgerufen am 13.09.2026
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: Pflanzenschutz-Dokumentation: Hinweise zu den Neuerungen ab 2026, abgerufen am 13.09.2026
- Pflanzenschutzdienst Niedersachsen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen: Neue Vorgaben ab 2026, 15.01.2026, abgerufen am 13.09.2026
- EPPO: EPPO Global Database, abgerufen am 16.09.2026
- BVL: PSM-API zugelassener Pflanzenschutzmittel, abgerufen am 13.09.2026
Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum nach den genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetze, Zulassungen, Bescheide und Auskünfte der zuständigen Behörden.