PSM-DOK: Reicht die kostenlose Pflanzenschutz-Doku der Länder?
PSM-DOK ist eine kostenlose Webanwendung für die Pflanzenschutz-Aufzeichnung. Was sie kann, in welchen Ländern sie gilt und wann eine Schlagkartei sinnvoller ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Was: PSM-DOK ist eine Online-Plattform zur elektronischen Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen, bereitgestellt vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz.
- Kosten: kostenfrei, ohne Abonnement und ohne Registrierung.
- Länder: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
- Nicht nutzbar: für Betriebe mit Sitz in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen; Niedersachsen hatte sich mit Stand 8. Dezember 2025 noch nicht entschieden.
- Speicherung: Die Aufzeichnungen werden lokal beim Betrieb gespeichert; Export als PDF und JSON.
- Grenzen: reine Pflanzenschutz-Aufzeichnung; Düngung, Teamfunktionen und Kartenansicht nennt die Beschreibung nicht.
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Ab dem 1. Januar 2027 müssen Pflanzenschutzanwendungen elektronisch und maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Wer bisher auf Papier dokumentiert, sucht nach einer einfachen Lösung, und wer eine Schlagkartei wie 365FarmNet verliert, fragt sich, ob es nicht auch ohne neue Software geht. Eine naheliegende Antwort ist PSM-DOK, eine kostenlose Webanwendung, die von mehreren Ländern angeboten wird. Dieser Artikel beschreibt, was PSM-DOK nach eigenen Angaben leistet, für wen es passt und wann eine Schlagkartei die bessere Wahl ist.
Was PSM-DOK ist
PSM-DOK geht auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zurück. Umsetzung und Bereitstellung erfolgen über das DLR Rheinpfalz, erreichbar über das Portal PS Info. Laut agrarheute handelt es sich um eine kostenlose Online-Plattform der Offizialberatung, die Landwirten die elektronische und maschinenlesbare Dokumentation im Pflanzenschutz ermöglicht. Der Dokumentationsumfang entspricht nach Angaben der Plattform den gesetzlichen Mindestanforderungen einschließlich der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Erweiterungen durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564.
Was PSM-DOK kann
Nach der Beschreibung auf psmdok.de bietet die Anwendung:
- eine Betriebsdatei mit Name, Anschrift, verantwortlicher Person und InVeKoS-Nummer
- die Art der Anwendung: Freiland, geschützte Anlagen oder Saatgutbehandlung
- die Ortsangabe über GPS-Punkt, Feldblock mit Schlagnummer oder Flurstück
- die Kulturauswahl aus der PS-Info-Datenbank mit Suche nach deutschem oder botanischem Namen, BVL- oder EPPO-Code
- eine Auswahlliste für das BBCH-Stadium
- zugelassene Pflanzenschutzmittel aus den monatlichen Daten des BVL, einschließlich Parallelimporten
- Tankmischungen mit mehreren Mitteln und frei eingegebenen Aufwandmengen sowie Zusatzstoffe
- Export als PDF und JSON in einer ZIP-Datei je Aufzeichnung
Die Anwendung läuft im Browser auf allen Geräten, eine App ist nicht nötig. Die Aufzeichnungen werden lokal beim Betrieb gespeichert. Das bedeutet nach agrarheute, dass die Datensouveränität bei den Betrieben bleibt.
Für wen PSM-DOK passt
agrarheute beschreibt als Zielgruppe vor allem kleinere Betriebe mit wenigen Pflanzenschutzanwendungen und Betriebe ohne digitales Farmmanagementsystem. Typische Fälle:
- Nebenerwerbsbetriebe mit wenigen Schlägen
- Grünlandbetriebe mit gelegentlicher Einzelpflanzenbehandlung
- Betriebe, in denen eine Person alle Anwendungen selbst macht
- Betriebe, die Düngung und Flächen bereits anderweitig verwalten
Für diese Betriebe ist PSM-DOK eine solide, kostenlose Lösung, um die Pflicht ab 2027 zu erfüllen.
Wo die Grenzen liegen
Mit wachsender Betriebsgröße und mehr Beteiligten zeigen sich Grenzen, die sich aus dem Zuschnitt als reine Aufzeichnungshilfe ergeben. Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Beschreibung der Plattform mit Stand September 2026:
- Nur Pflanzenschutz: Düngebedarfsermittlung, Düngeaufzeichnung nach § 10 DüV, Anlage 5 und Wirtschaftsdünger müssen woanders geführt werden.
- Lokale Speicherung: Die Daten liegen beim Betrieb. Wer mehrere Geräte nutzt oder mit Mitarbeitern arbeitet, muss Dateien selbst zusammenführen und sichern. Geht ein Gerät verloren, ist eine Sicherung wichtig.
- Kein Team: Aufträge an Mitarbeiter oder Lohnunternehmen, Freigaben und eine gemeinsame Sicht auf den Stand werden nicht beschrieben.
- Keine Flächenverwaltung: Schlaggrenzen, Kulturverlauf über Jahre und GLÖZ-Auswertungen werden nicht beschrieben.
- Keine Prüfung am Schlag: Eine Prüfung von Gewässerabständen oder Schutzgebieten für den konkreten Schlag wird nicht beschrieben.
- Länderbindung: Betriebe in Bayern, Thüringen und den Stadtstaaten können PSM-DOK nicht nutzen.
PSM-DOK, Excel oder Schlagkartei?
| Lösung | Kosten | Passt gut für | Grenzen |
|---|---|---|---|
| PSM-DOK | kostenlos | wenige Anwendungen, eine Person, teilnehmende Länder | nur Pflanzenschutz, lokale Speicherung |
| Tabelle (CSV/Excel) | kostenlos | sehr kleine Betriebe mit Tabellenerfahrung | keine Prüfung, Fehler in Codes und Spalten, Pflege aufwendig |
| Schlagkartei | Jahresabo | mehrere Schläge, Kulturen, Personen oder Betriebszweige | Kosten, Einarbeitung |
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen weist darauf hin, dass Aufzeichnungen vorerst auch in Excel-Tabellen geführt werden können, wenn diese so konfiguriert sind, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Welche Angaben das sind, beschreibt Pflanzenschutz-Aufzeichnung: Pflichtangaben.
Entscheidungshilfe
Stellen Sie sich vier Fragen:
- Liegt mein Betrieb in einem teilnehmenden Land? Wenn nicht, scheidet PSM-DOK aus.
- Wie viele Anwendungen habe ich im Jahr? Bei einer Handvoll reicht eine einfache Lösung, bei Dutzenden lohnt sich Komfort.
- Dokumentieren mehrere Personen? Dann wird eine gemeinsame Datenbasis wichtig.
- Was muss ich außer Pflanzenschutz noch führen? Düngung, Nachweise, Wasser, Öko oder Pflanzenpass sprechen für eine Schlagkartei.
Wechsel von 365FarmNet
Wer bisher 365FarmNet nutzt, hat meist mehr als Pflanzenschutz dokumentiert: Schläge, Düngung, Ernte, Lager. PSM-DOK ersetzt nur einen Teil davon. Sichern Sie vor dem 30. November 2026 alle Daten, wie in 365FarmNet: Daten exportieren beschrieben, und entscheiden Sie dann, ob die kostenlose Lösung für Ihren Betrieb reicht.
Wo PhytAI einzuordnen ist
PhytAI ist eine Schlagkartei für die Pflichtdokumentation im Acker-, Gemüse- und Obstbau sowie in Baumschulen. Neben der Pflanzenschutz-Aufzeichnung mit Pflichtfeldprüfung, Abgleich mit dem BVL-Register und Prüfung von Auflagen wie Gewässerabständen deckt PhytAI Düngebedarfsermittlung und Düngung nach DüV, Nachweise, Wasser und Aufgaben im Team ab. Die Daten liegen in einer gemeinsamen Datenbasis für alle Nutzer des Betriebs und lassen sich als CSV und JSON exportieren. PhytAI kostet 59, 179 oder 419 Euro im Jahr inklusive Umsatzsteuer, je nach Fläche, und kann 30 Tage kostenlos getestet werden. Wer mit wenigen Anwendungen und allein arbeitet, ist mit PSM-DOK gut bedient.
Häufige Fragen
Erfüllt PSM-DOK die Pflicht ab 2027? Nach Angaben der Plattform entspricht der Dokumentationsumfang den gesetzlichen Mindestanforderungen einschließlich der Erweiterungen seit 2026.
Wo liegen meine Daten bei PSM-DOK? Nach Angaben der Plattform und von agrarheute lokal beim Betrieb. Sorgen Sie deshalb selbst für eine Sicherung.
Kann ich PSM-DOK-Daten später in eine Schlagkartei übernehmen? PSM-DOK exportiert JSON. Ob und wie eine Software das einliest, hängt vom Anbieter ab; fragen Sie vor dem Wechsel nach.
Quellen
- PS Info: PSM-DOK, abgerufen am 17.09.2026
- PSM-DOK: Über PSM-DOK, abgerufen am 17.09.2026
- agrarheute: Pflanzenschutz elektronisch dokumentieren: Pflicht ab 2027, 29.01.2026, abgerufen am 17.09.2026
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: Pflanzenschutz-Dokumentation: Hinweise zu den Neuerungen ab 2026, 10.11.2025, abgerufen am 17.09.2026
Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum nach den genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetze, Zulassungen, Bescheide und Auskünfte der zuständigen Behörden.