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Praxis

Pflanzenschutz-Doku im Gemüsebau und Gewächshaus: Sätze und Häuser

Satzweiser Anbau, Gewächshäuser und Tankmischungen machen die Aufzeichnung im Gartenbau aufwendig. So erfassen Sie Sätze, Häuser, EPPO-Gruppen und Mischungen.

PhytAI-RedaktionVeröffentlicht 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Satz zählt einzeln: Bei satzweisem Anbau mit unterschiedlichem Saat- oder Pflanzdatum zählt nach dem Pflanzenschutzdienst Niedersachsen jeder Satz als eigene Kultur.
  • Art der Verwendung: Freiland, Gewächshaus oder Lager ist seit 2026 Pflichtangabe.
  • Georeferenz: Interne Bezeichnungen wie „Haus 1“ bleiben erlaubt, jede Fläche braucht aber zusätzlich eine Georeferenz, etwa einen GPS-Punkt.
  • EPPO-Code: so dokumentieren, wie das Mittel zugelassen ist, etwa NNNZZ für Zierpflanzen; wurde nur eine Einzelkultur behandelt, ist deren Code sinnvoll.
  • Tankmischung: Jedes Mittel braucht Name, Zulassungsnummer und Aufwandmenge; bestimmte Mischungen können als bienengefährlich gelten.
  • Indikation: Der Schaderreger ist nicht aufzeichnungspflichtig, wird aber zur Erfolgskontrolle empfohlen.

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Im Ackerbau ist ein Schlag meist eine Kultur, eine Anwendung eine Zeile. Im Gemüse-, Zierpflanzen- und Baumschulbereich ist das anders: Auf einer Fläche stehen mehrere Sätze mit verschiedenen Pflanzterminen, im Gewächshaus werden Häuser oder Abteile behandelt, und oft kommen mehrere Mittel in einem Durchgang zusammen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten erweiterte Pflichtangaben, ab 2027 muss alles elektronisch vorliegen. Dieser Artikel zeigt anhand der Hinweise der Pflanzenschutzdienste, wie Sie Sätze, Häuser, Kulturgruppen und Tankmischungen so aufzeichnen, dass die Dokumentation vollständig und prüfbar ist.

Die Pflichtangaben seit 2026

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 legt fest, welche Angaben eine Aufzeichnung enthält. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fasst sie in einer Übersicht zusammen. Bisher schon erforderlich waren Anwender, Bezeichnung der Kultur, Datum, vollständiger Name des Mittels, Aufwandmenge und Bezeichnung der Fläche. Seit dem 1. Januar 2026 kommen hinzu:

  • der EPPO-Code der Kultur
  • das BBCH-Stadium, sofern relevant
  • die Uhrzeit zu Beginn der Behandlung, wenn die Gebrauchsanleitung eine zeitliche Einschränkung vorsieht, etwa Bienenschutz B2
  • die Zulassungsnummer
  • die Art der Verwendung: Freiland, Gewächshaus oder Lager
  • Lage und Georeferenz der Fläche
  • Größe oder Umfang der behandelten Fläche oder Einheit

Eine Übersicht aller Felder mit Beispielen finden Sie in Pflanzenschutz-Aufzeichnung: Pflichtangaben.

Sätze: jeder Pflanztermin eine Kultur

Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen stellt klar: Bei Kulturen im satzweisen Anbausystem mit unterschiedlichem Saat- oder Pflanzdatum zählt jeder Satz als separate Kultur. Wird eine Fläche mit drei Sätzen Kopfsalat in einem Durchgang behandelt, entstehen also drei Aufzeichnungen, jeweils mit eigener Fläche und eigenem Stadium.

Das hat einen praktischen Grund: Die Sätze stehen in verschiedenen Entwicklungsstadien, und Wartezeiten bis zur Ernte laufen je Satz. Wer die Sätze zusammenfasst, kann später nicht mehr zeigen, welcher Satz wann behandelt wurde und ob die Wartezeit eingehalten war.

Gewächshaus und geschützter Anbau

Im Gewächshaus bleibt die Bezeichnung „Haus 1“ oder „Abteil 3“ nutzbar. Neu ist, dass jeder Fläche eine Georeferenz zugeordnet werden muss. Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt einen GPS-Punkt pro Fläche, möglichst mittig, etwa mit dem Smartphone und einer Karten-App ermittelt. Eine exaktere Beschreibung ist nach ihren Angaben nicht nötig, und es muss nicht kleinteiliger dokumentiert werden als bisher. Betriebe, die GAP-Anträge stellen, nutzen die InVeKoS-Nummern.

Als Art der Verwendung wird „Gewächshaus“ angegeben. Die Größe bezieht sich auf die behandelte Fläche oder Einheit, bei Raumbehandlungen gegebenenfalls auf das Volumen. Entscheidend ist, dass die Angabe zur Aufwandmenge passt, also Menge je Hektar, je Quadratmeter oder je Kubikmeter, so wie das Mittel zugelassen ist.

EPPO-Codes für Kulturgruppen

Der EPPO-Code ist ein standardisiertes Kurzcode-System der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation. Er lässt sich in der EPPO Global Database recherchieren, die auch Kulturgruppen enthält. Die Landwirtschaftskammer NRW nennt Beispiele:

  • Zierpflanzen: NNNZZ
  • Baumschulgehölze: NNNBA
  • Laubgehölze: NNNWL
  • Nadelgehölze: NNNWN
  • Ziergehölze: NNNZG
  • Obstgehölze: NNNOG

Die Empfehlung der Kammer: Dokumentieren Sie den EPPO-Code so, wie das Mittel zugelassen ist. Ist es für Zierpflanzen zugelassen, passt NNNZZ. Ist die Zulassung auf eine Kultur beschränkt, nehmen Sie deren Code. Wurde nur eine Einzelkultur behandelt, ist es sinnvoll, diese zu dokumentieren, auch wenn das Mittel für die Gruppe zugelassen ist.

Tankmischungen

In einer Tankmischung werden mehrere Mittel gemeinsam ausgebracht. Weil Name, Zulassungsnummer und Aufwandmenge je Mittel Pflicht sind, gehört jedes Mittel mit eigenen Angaben in die Aufzeichnung. Praktisch ist eine gemeinsame Kennung für den Durchgang, damit erkennbar bleibt, welche Mittel zusammen ausgebracht wurden. Auch Zusatzstoffe lassen sich festhalten.

Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Nach der Informationsbroschüre der Landwirtschaftskammer NRW zur Konditionalität können bestimmte Tankmischungen aus nicht bienengefährlichen Mitteln als bienengefährlich eingestuft sein. Und für das Resistenzmanagement lohnt es, die Wirkmechanismen der Mischpartner im Blick zu haben. Mehr zu Auflagen in Anwendungsbestimmungen im Pflanzenschutz.

Indikation: nicht Pflicht, aber sinnvoll

Der Zweck der Anwendung, also der Schaderreger, ist nach der Übersicht der Landwirtschaftskammer NRW nicht aufzeichnungspflichtig. Die Kammer empfiehlt dennoch, die Indikation aus eigenem Interesse festzuhalten, zur langfristigen Erfolgskontrolle und für das Resistenzmanagement. Bei Kontrollen muss sie nicht vorgelegt werden.

Beispiel: ein Durchgang im Salatbau

Ein Betrieb behandelt am 12. September um 19:30 Uhr drei Sätze Kopfsalat im Freiland mit einer Tankmischung aus einem Fungizid und einem Insektizid mit B2-Einstufung. Daraus entstehen sechs Aufzeichnungszeilen: drei Sätze mal zwei Mittel. Jede Zeile enthält Anwender, Art der Verwendung „Freiland“, Datum und Uhrzeit, Mittel mit Zulassungsnummer und Aufwandmenge, Fläche mit Bezeichnung, Georeferenz und Größe des Satzes, Kultur mit EPPO-Code und das BBCH-Stadium des jeweiligen Satzes, sofern die Zulassung es verlangt. Eine gemeinsame Kennung verbindet die sechs Zeilen zum Durchgang.

Typische Fehler

  • mehrere Sätze als eine Kultur mit einer Fläche erfasst
  • Gewächshaus ohne Georeferenz, nur als „Haus 2“
  • Gruppencode verwendet, obwohl das Mittel nur für eine Einzelkultur zugelassen ist
  • Tankmischung als eine Zeile mit einem Mittelnamen erfasst
  • Uhrzeit bei B2-Mitteln nicht notiert
  • Aufwandmenge je Hektar notiert, Mittel aber je Quadratmeter oder Kubikmeter zugelassen

So gehen Sie im Betrieb vor

  1. Flächen anlegen: Häuser, Abteile und Freilandquartiere mit Bezeichnung und GPS-Punkt erfassen.
  2. Sätze führen: jeden Satz mit Saat- oder Pflanzdatum als eigene Kultur anlegen.
  3. Codes festlegen: EPPO-Code je Kultur nach Zulassung wählen.
  4. Mischungen erfassen: jedes Mittel als eigene Zeile mit gemeinsamer Kennung.
  5. Ausnahmen prüfen: zeitliche Auflagen, Bienenschutz und Wartezeiten je Satz beachten.

Gartenbau in PhytAI

PhytAI legt jeden Satz als eigenen Kulturzyklus mit Pflanzdatum und Fläche an, sodass eine Behandlung mehrerer Sätze automatisch eine Aufzeichnung je Satz ergibt. Gewächshäuser und Abteile werden als Flächen mit Georeferenz geführt. Eine Tankmischung wird je Mittel als eigene Aufzeichnung gespeichert und über eine gemeinsame Kennung verbunden. Neben dem Einzelstadium kann ein BBCH-Bereich von bis erfasst werden. Die Indikation lässt sich freiwillig mitschreiben. Vor der Anwendung prüft PhytAI die Wirkmechanismen der Mischpartner und die Auflagen aus dem Register. Exporte liegen als CSV und JSON vor.

Häufige Fragen

Muss ich bei 20 Sätzen wirklich 20 Aufzeichnungen machen? Nach dem Pflanzenschutzdienst Niedersachsen zählt jeder Satz als eigene Kultur. Eine Software, die Sätze kennt, erzeugt die Zeilen automatisch.

Reicht eine Adresse als Georeferenz im Gewächshaus? Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt einen GPS-Punkt je Fläche. Betriebe mit GAP-Antrag nutzen die InVeKoS-Nummern.

Welcher EPPO-Code gilt für eine Mischkultur im Beet? Dokumentieren Sie den Code, unter dem das Mittel zugelassen ist, oder die Codes der tatsächlich behandelten Kulturen.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum nach den genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetze, Zulassungen, Bescheide und Auskünfte der zuständigen Behörden.

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