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Pflichten

Notfallzulassungen im Pflanzenschutz: Was nach Art. 53 gilt

Notfallzulassungen nach Art. 53 erlauben Mittel für höchstens 120 Tage. Wo sie stehen, welche Auflagen gelten und wie Betriebe die Anwendung korrekt dokumentieren.

PhytAI-RedaktionVeröffentlicht 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und § 29 des Pflanzenschutzgesetzes.
  • Dauer: höchstens 120 Tage je Notfallzulassung.
  • Zweck: begrenzte und kontrollierte Verwendung, wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abzuwehren ist.
  • Veröffentlichung: in einer eigenen Liste des BVL mit Mittel, Wirkstoff, Zeitraum, Anwendung und Datenblatt, nicht im regulären Verzeichnis.
  • Anwendung: meist nur für berufliche Anwender; die Auflagen und Anwendungsbestimmungen im Datenblatt sind verbindlich.

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Manchmal gibt es für ein akutes Pflanzenschutzproblem kein zugelassenes Mittel. Für solche Fälle sieht das EU-Recht Notfallzulassungen vor. In Deutschland erteilt sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Sie gelten nur kurz, nur für bestimmte Anwendungen und stehen nicht im regulären Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Dieser Artikel erklärt, was eine Notfallzulassung ist, wo Sie sie finden und worauf es bei Anwendung und Aufzeichnung ankommt.

Was eine Notfallzulassung ist

Nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 kann ein Mitgliedstaat unter besonderen Umständen das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für höchstens 120 Tage für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, wenn sich eine Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist. In Deutschland regelt § 29 des Pflanzenschutzgesetzes die Umsetzung, zuständig ist das BVL.

Anträge können nach Angaben des BVL Verbände, Behörden, Unternehmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln stellen. Die Notfallzulassung schließt eine Lücke für eine bestimmte Kultur und einen bestimmten Schaderreger; sie ist keine allgemeine Zulassung des Mittels.

Wo Notfallzulassungen stehen

Das BVL veröffentlicht die erteilten Notfallzulassungen in Tabellen auf seiner Website. Jede Zeile nennt:

  • das Mittel
  • den Wirkstoff
  • den Zeitraum, in dem die Anwendung erlaubt ist
  • die Anwendung, also Kultur und Schaderreger
  • einen Link auf das Datenblatt mit den Einzelheiten

Die Europäische Kommission veröffentlicht Notfallzulassungen der Mitgliedstaaten zusätzlich in der EU-Pestiziddatenbank. Wichtig: Notfallzulassungen stehen nicht im regulären Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Wer nur dort sucht, findet sie nicht.

Das Datenblatt ist maßgeblich. Es enthält die Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Einschränkungen, zum Beispiel Aufwandmenge, Anzahl der Anwendungen, Wartezeit oder Abstandsauflagen.

Bedingungen für die Anwendung

Aus den Hinweisen des BVL lassen sich einige Regeln für die Praxis ableiten:

  1. Zeitraum beachten: Die Anwendung ist nur im genannten Zeitraum erlaubt. Danach darf das Mittel für diese Anwendung nicht mehr eingesetzt werden.
  2. Kultur und Schaderreger prüfen: Die Notfallzulassung gilt nur für die genannte Anwendung. Andere Kulturen oder Schaderreger sind nicht abgedeckt.
  3. Anwenderkreis: Notfallzulassungen schränken die Verwendung in der Regel auf berufliche Anwender ein; Haus- und Kleingarten sind ausgenommen.
  4. Parallelimporte: Parallel gehandelte Mittel können nach Angaben des BVL nicht an die Stelle des genannten Mittels treten.
  5. Auflagen einhalten: Aufwandmenge, Anzahl der Anwendungen, Wartezeiten und Abstände stehen im Datenblatt.

Aufzeichnung einer Anwendung mit Notfallzulassung

Auch eine Anwendung unter einer Notfallzulassung gehört vollständig in die Pflanzenschutz-Aufzeichnung. Es gelten dieselben Pflichtangaben wie sonst: Anwender, Art der Verwendung, Datum, Mittel, Menge, Fläche mit Georeferenz, Kultur mit EPPO-Code und, wenn die Zulassung es verlangt, BBCH-Stadium und Uhrzeit. Welche Angaben das im Einzelnen sind, beschreibt der Artikel Pflanzenschutz-Aufzeichnung: Pflichtangaben.

Hilfreich ist zusätzlich ein Vermerk, dass die Anwendung auf einer Notfallzulassung beruht, mit dem Zeitraum und einem Verweis auf das Datenblatt. So lässt sich bei einer Kontrolle schnell zeigen, dass die Anwendung im erlaubten Zeitraum und für die genannte Kultur erfolgte. Speichern Sie das Datenblatt in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Anwendung galt.

Typische Fehler

  • Anwendung kurz nach Ablauf des Zeitraums, weil der Rest der Packung noch aufgebraucht werden sollte
  • Anwendung in einer Kultur, die in der Notfallzulassung nicht genannt ist
  • Datenblatt nicht gelesen, Auflagen wie Wartezeit oder Abstände übersehen
  • in der Aufzeichnung kein Hinweis auf die Notfallzulassung
  • Verwechslung mit einer regulären Zulassung desselben Mittels für andere Anwendungen

Notfallzulassungen und Kulturgruppen

Notfallzulassungen nennen die Kulturen häufig mit EPPO-Codes, teils auch als Gruppen, etwa für mehrere Salatarten. Prüfen Sie, ob Ihre Kultur in der genannten Gruppe enthalten ist und ob Ausnahmen formuliert sind, etwa „ausgenommen“ bestimmte Arten. Im Zweifel gibt der Pflanzenschutzdienst Ihres Landes Auskunft.

So gehen Sie im Betrieb vor

  1. Problem klären: Welche Kultur, welcher Schaderreger, welcher Befall? Oft hilft ein Gespräch mit der Beratung oder dem Pflanzenschutzdienst, bevor nach Mitteln gesucht wird.
  2. Reguläre Zulassungen prüfen: Gibt es ein zugelassenes Mittel für diese Anwendung? Erst wenn nicht, kommt eine Notfallzulassung infrage.
  3. Liste des BVL durchsuchen: Stimmen Kultur, Schaderreger und Zeitraum mit Ihrem Fall überein?
  4. Datenblatt lesen und ablegen: Auflagen, Aufwandmenge, Anzahl der Anwendungen, Wartezeit und Abstände notieren.
  5. Anwendung planen und aufzeichnen: Die Anwendung im Zeitraum durchführen, vollständig aufzeichnen und den Bezug zur Notfallzulassung vermerken.
  6. Ernte im Blick behalten: Die Wartezeit aus dem Datenblatt gilt bis zur Ernte; tragen Sie den frühesten Erntetermin in Ihre Planung ein.

Notfallzulassungen in PhytAI

PhytAI übernimmt die Liste der Notfallzulassungen des BVL täglich. Bei einer Pflanzenschutz-Aufzeichnung zeigt PhytAI, ob für das gewählte Mittel eine Notfallzulassung besteht, in welchem Zeitraum sie gilt und ob die Kultur mit ihrem EPPO-Code oder über eine Registergruppe genannt ist. Ausnahmen im Text werden berücksichtigt; ist eine Ausnahme nicht eindeutig, lautet der Hinweis „Text prüfen“. Vor dem Ablauf erscheint ein Hinweis. Der Originaltext bleibt sichtbar, und maßgeblich sind Bescheid und Datenblatt.

Häufige Fragen

Darf ich ein Mittel nach Ablauf der Notfallzulassung aufbrauchen? Die Anwendung ist nur im genannten Zeitraum erlaubt. Ob und welche Fristen für Restmengen gelten, steht gegebenenfalls im Datenblatt; im Zweifel fragen Sie den Pflanzenschutzdienst.

Warum finde ich die Notfallzulassung nicht im Pflanzenschutzmittelverzeichnis? Notfallzulassungen werden getrennt veröffentlicht, in der Liste des BVL und in der EU-Pestiziddatenbank.

Wer kann eine Notfallzulassung beantragen? Nach Angaben des BVL unter anderem Verbände, Behörden, Unternehmen und Hersteller.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum nach den genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetze, Zulassungen, Bescheide und Auskünfte der zuständigen Behörden.

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