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Pflichten

Bio-Zertifikate der Lieferanten prüfen: Pflicht nach Art. 35

Öko-Betriebe müssen die Zertifikate ihrer Lieferanten prüfen. Wo Sie Zertifikate finden, worauf Sie achten und wie Sie die Prüfung belegen.

PhytAI-RedaktionVeröffentlicht 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Nach Artikel 35 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/848 überprüfen Unternehmer die Zertifikate ihrer Lieferanten.
  • Zertifikat: Es nennt das Unternehmen, die Erzeugniskategorien und die Gültigkeitsdauer.
  • Fundort: Seit dem 1. Januar 2023 werden Öko-Zertifikate nach der EU-Öko-Verordnung in der Datenbank TRACES ausgestellt und veröffentlicht.
  • Saatgut: Öko-Saatgut ist Pflicht, wenn verfügbar; die Verfügbarkeit wird über organicXseeds geprüft, dort wird auch die Ausnahmegenehmigung beantragt.
  • Betriebsmittel: Dünger und Pflanzenschutzmittel müssen in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 zugelassen sein; ein Öko-Zertifikat des Händlers ersetzt diese Prüfung nicht.

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Wer ökologisch wirtschaftet, kauft Saatgut, Jungpflanzen, Futter oder Ware von anderen Öko-Betrieben zu. Bei der jährlichen Öko-Kontrolle muss der Betrieb zeigen, dass diese Ware tatsächlich aus zertifizierter Erzeugung stammt. Die EU-Öko-Verordnung formuliert das knapp: Unternehmer überprüfen die Zertifikate ihrer Lieferanten. Dieser Artikel erklärt, was ein Öko-Zertifikat enthält, wo Sie es prüfen, was bei Saatgut und Betriebsmitteln gilt und wie Sie die Prüfung so ablegen, dass die Kontrollstelle sie nachvollziehen kann.

Was ein Öko-Zertifikat enthält

Nach Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 stellen die zuständigen Behörden oder Kontrollstellen Unternehmern, die die Vorschriften einhalten, ein Zertifikat aus, möglichst in elektronischer Form. Es nennt mindestens:

  • die Identität des Unternehmers
  • die Erzeugniskategorien, auf die sich das Zertifikat bezieht
  • die Gültigkeitsdauer

Absatz 7 legt die Kategorien fest, unter anderem unverarbeitete Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse einschließlich Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial, Tiere und tierische Erzeugnisse, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Futtermittel sowie Wein. Nach Absatz 2 dürfen Unternehmer Erzeugnisse nur dann als ökologisch in Verkehr bringen, wenn sie bereits ein Zertifikat besitzen.

Warum die Kategorie zählt

Ein gültiges Zertifikat allein reicht nicht. Es muss die Kategorie abdecken, die Sie zukaufen. Ein Händler mit Zertifikat für verarbeitete Lebensmittel ist nicht automatisch für Futtermittel oder Jungpflanzen zertifiziert. Prüfen Sie deshalb bei jedem Lieferanten, ob die Erzeugniskategorie Ihrer Ware im Zertifikat steht und ob der Liefertag in die Gültigkeitsdauer fällt.

Wo Sie Zertifikate prüfen

Die Informationsplattform oekolandbau.de nennt drei Wege:

  1. TRACES: Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Bio-Zertifikate gemäß der EU-Öko-Verordnung über das Datenbanksystem TRACES ausgestellt und veröffentlicht werden. Dort lässt sich nach Zertifikaten recherchieren.
  2. Verzeichnis der Kontrollstellen: Für deutsche Unternehmen bietet der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen ein Verzeichnis kontrollierter Unternehmen.
  3. bioC: Das Online-Verzeichnis enthält nach Angaben von oekolandbau.de Informationen zu über 130.000 Betrieben und Unternehmen von 36 Kontrollstellen.

Laden Sie das Zertifikat bei der Prüfung herunter oder machen Sie einen Ausdruck mit Datum. So können Sie später zeigen, welcher Stand zum Zeitpunkt des Zukaufs galt.

Was die Kontrolle im Pflanzenbau prüft

Nach der Darstellung von oekolandbau.de prüft die Kontrollstelle im Öko-Pflanzenbau unter anderem:

  • die Schlagkartei als zentrale Dokumentation aller Maßnahmen je Fläche
  • die Umstellungszeiten und die klare Trennung zwischen Öko- und Umstellungsware
  • Saatgut und Pflanzgut: Öko-Saatgut muss verwendet werden, wenn es verfügbar ist; die Kontrollstelle prüft den Zukauf und gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen
  • Betriebsmittel wie Dünger und Pflanzenschutzmittel anhand der zugelassenen Listen in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
  • das Vorsorgekonzept gegen Verunreinigung und Vermischung
  • den Warenfluss von Zukauf bis Verkauf anhand von Rechnungen, Lieferscheinen und Lageraufzeichnungen

Saatgut und Pflanzgut

Für Saatgut gilt ein eigener Weg. Nach Angaben des FiBL ist organicXseeds in Deutschland die offizielle Datenbank für Öko-Saatgut. Ist geeignetes Öko-Saatgut nicht verfügbar, darf nach Prüfung in der Datenbank und mit Ausnahmegenehmigung unbehandeltes konventionelles Saatgut verwendet werden. Die Ausnahmegenehmigung wird direkt in der Datenbank beantragt. Legen Sie Genehmigung, Lieferschein und das Zertifikat des Saatgutlieferanten zusammen ab.

Betriebsmittel ohne Öko-Zertifikat

Dünger, Bodenverbesserer und Pflanzenschutzmittel sind in der Regel keine Öko-Erzeugnisse mit eigenem Zertifikat. Hier kommt es darauf an, dass Stoff oder Wirkstoff in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 für den ökologischen Landbau zugelassen ist und der Einsatz aufgezeichnet wird. Betriebsmittellisten privater Anbieter können die Auswahl erleichtern, maßgeblich bleibt die Verordnung.

Umstellung und Status je Fläche

Die Kontrollstelle prüft, ab wann eine Fläche als ökologisch gilt. Erzeugnisse aus Flächen in der Umstellung dürfen nur mit entsprechender Kennzeichnung vermarktet werden. Wer Flächen zupachtet oder abgibt, sollte den Status je Fläche mit Datum führen, damit Ernteware der richtigen Kategorie zugeordnet werden kann.

Typische Fehler

  • Zertifikat des Lieferanten abgelaufen, Lieferung trotzdem als Öko verbucht
  • Erzeugniskategorie nicht geprüft, etwa Futtermittel bei einem Händler ohne diese Kategorie
  • nur die Kontrollnummer auf der Rechnung notiert, Zertifikat nie angesehen
  • konventionelles Saatgut ohne Ausnahmegenehmigung gesät
  • Dünger aus dem Landhandel ohne Abgleich mit Anhang II eingesetzt
  • Ware aus Umstellungsflächen mit Öko-Ware vermischt

So gehen Sie im Betrieb vor

  1. Lieferantenliste führen: Alle Lieferanten von Öko-Ware mit Kontrollstelle und Zertifikat erfassen.
  2. Zertifikat prüfen: Kategorie und Gültigkeit in TRACES oder bei der Kontrollstelle abgleichen.
  3. Nachweis ablegen: Zertifikat mit Prüfdatum speichern.
  4. Ablauf überwachen: Vor Ende der Gültigkeit das neue Zertifikat anfordern.
  5. Zukauf verknüpfen: Jeden Zugang dem Lieferanten und dem gültigen Zertifikat zuordnen.

Öko-Nachweise in PhytAI

PhytAI führt den Öko-Status je Fläche mit Datum: konventionell, Umstellung oder ökologisch. Für Lieferanten legt der Betrieb Zertifikate an, mit Art des Zertifikats, Gültigkeit und Datei, so wie er sie geprüft hat. PhytAI zeigt, für welche Lieferanten mit Zugängen im Lager kein gültiges Zertifikat vorliegt, und erinnert vor Ablauf. Eine automatische Abfrage in TRACES gibt es nicht; die Prüfung bleibt beim Betrieb, PhytAI hält sie nachvollziehbar fest.

Häufige Fragen

Muss ich das Zertifikat bei jeder Lieferung neu prüfen? Entscheidend ist, dass zum Liefertag ein gültiges Zertifikat mit passender Kategorie vorlag. Eine Prüfung bei Aufnahme des Lieferanten und vor Ablauf der Gültigkeit ist ein praktikabler Weg.

Reicht die Öko-Kontrollnummer auf der Rechnung? Sie ist ein Hinweis, ersetzt aber nicht die Prüfung des Zertifikats nach Artikel 35 Absatz 6.

Brauchen Landhändler für Dünger ein Öko-Zertifikat? Für Dünger kommt es auf die Zulassung des Stoffes nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 an, nicht auf ein Zertifikat des Händlers.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand zum angegebenen Datum nach den genannten Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetze, Zulassungen, Bescheide und Auskünfte der zuständigen Behörden.

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